Hauptinhalt
22.03.2020
Information über die Absonderung von Einreisenden nach NÖ aus bestimmten Gebieten von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft.
Information über die Absonderung von Einreisenden nach NÖ aus bestimmten Gebieten von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
Die Bezirkshauptmannschaften sind ab sofort dazu verpflichtet, folgende Verordnung zu erlassen: Österreichische Staatsbürger, welche aus den innerösterreichischen Risiko-Gebieten Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol nach Niederösterreich zurückkehren, sind ab sofort dazu verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren. Dies kann telefonisch oder mittels Webformular auf www.noe.gv.at/einreise geschehen.
Ausgenommen von der Heimquarantäne sind all jene Personen, die ein Gesundheitszeugnis (Anlage A) vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test aus SARS-CoV-2 negativ und nicht älter als vier Tage ist.